Regelungen und Hinweise

Schulregeln

Schulordnung für die IGS-Am-Everkamp

– Präambel –

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben. Dabei orientieren wir uns an grundlegenden menschlichen Werten wie Dialogbereitschaft sowie der Achtung und Verantwortung für uns selbst, anderen und der Umwelt gegenüber.

Allgemeine Bestimmungen

Alle Regeln und Vereinbarungen gelten für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule tätigen Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie außerschulische Partner z.B. im Ganztag oder Projekten etc..
Des Weiteren gilt: alle Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte, der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und anderer in der Schule tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Verhalten im Notfall

Es gelten die Notfallpläne und Brandschutzbestimmungen. Den Anordnungen des gesamten schulischen Personals, Rettungskräften und Sicherheitskräften ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Weisungen der Lehrkräfte.
Haftungsausschluss
Die Schule übernimmt für mitgebrachte Wertgegenstände keine Aufsicht und Haftung.
Schulische Veranstaltungen
Bei allen schulischen Veranstaltungen gilt das grundsätzliche Verbot, Bild und Tonaufnahmen ohne Einverständnis der aufgenommenen Personen zu erstellen und/oder zu verbreiten, bzw. zu veröffentlichen. Das Einverständnis für Film- und Tonaufnahmen während schulischer Veranstaltungen von Schülerinnen und Schülern, wird im Rahmen der Schulanmeldung abgefragt und gilt bis auf Widerruf durch die Erziehungsberechtigten.
Aushänge und Veröffentlichungen
Plakate (ausgenommen Unterrichtsmaterial) und/oder Mitteilungen (Flyer, Handzettel, Werbung) sind nur nach vorausgegangener Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
Notwendige Daten zur Beschulung
Die Änderung der Kontaktdaten der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten sind dem Sekretariat umgehend mitzuteilen, damit auch im Notfall die Erreichbarkeit gewährleistet ist.

Schülerbeförderung

Die IGS Am Everkamp ist nicht Träger der Schülerbeförderer. Die IGS garantiert keinen Transport oder übernimmt diesen. Die Schülerbeförderung wird durch den Landkreis Oldenburg organisiert und gestaltet. Bei Beschwerden oder ausfallender Beförderung übernimmt der Landkreis bzw. die von ihm beauftragten Unternehmen die Aufgabe der Ersatzleistung und Beschwerdeannahme. Die IGS Am Everkamp kann bei ausfallendem Transport bei Bedarf organisatorisch unterstützend tätig werden, wenn der Landkreis Oldenburg akut nicht erreichbar ist. Zusätzlich entstehende Kosten des Transportes übernimmt die IGS Am Everkamp nicht. Forderungen sind an den Schülerbeförderer, den Landkreis Oldenburg in Wildeshausen oder an die beauftragten Unternahmen zu richtenzu richten.

Verhalten untereinander:

  1. Wir begegnen allen Menschen in der Schule mit Respekt, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.
  2. Den Anweisungen der Lehrkräfte, Hausmeister und Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
  3. Jeder trägt durch sein Verhalten zu einem gelungenen Schulalltag und zu einem respektvollen Miteinander bei. Jeder achtet darauf, andere durch sein Verhalten nicht zu gefährden.
  4. Das Eigentum anderer ist zu achten, nicht zu beschädigen oder zu entwenden.
  5. Gewalt – verbal oder körperlich – dulden wir an unserer Schule in keiner Form.
  6. Jeder hilft mit, Gewalttätigkeiten zu verhindern oder zu schlichten.
  7. Wer Zeuge einer Auseinandersetzung, Bedrohung oder Gewalttätigkeit, eines Diebstahls, einer Zerstörung oder anderer Verstöße wird, hält sich nicht schweigend heraus, sondern bemüht sich, den Vorfall gewaltfrei zu lösen oder Hilfe zu holen. Als Hilfe stehen Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Sozialpädagogen oder Streitschlichter zur Verfügung.

Allgemeine Regeln:

  1. Das Schulgebäude und die Pausenbereiche dürfen während der Schulzeit nicht verlassen werden (siehe Pausenordnung).
  2. Der Aufenthalt in den Pausen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt (siehe Aufsichtskonzept). Jede/r achtet auf ein angemessenes Pausenverhalten.
  3. Einrichtungsgegenstände und Materialien der Schule sind stets pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen muss Ersatz geleistet werden.
  4. Waffen oder Gegenstände (gemäß Waffenerlass), die anderen Personen Schaden zufügen könnten, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  5. Das schuleigene WLAN ist nicht zur öffentlichen Schülernutzung freigegeben. Ein Missbrauch der schuleigenen Internetverbindungen kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.
  6. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Das schließt während der Schulzeit auch die Bushaltestellen und Plätze bei den Sportstätten ein.
  7. Besitz, Konsum und Handel von Alkohol, Drogen sowie Tabak und tabakähnlichen Substanzen als auch deren elektrischen Vernebler sind an der Schule verboten.
  8. Die Nutzung von Mobiltelefonen und Smartwatches sowie anderer digitaler Endgeräte ist in der Schule nur gemäß der aktuellen Handyordnung erlaubt.
  9. Es ist nachdrücklich erwünscht, dass Schüler und Lehrkräfte am „Arbeitsplatz Schule“ angemessene Kleidung tragen. Der Oberkörper ist von der Schulter bis kurz über dem Knie blickdicht bekleidet.
  10. Symbole, die eine religiös fundamentalistische oder politische Orientierung außerhalb des Grundgesetzes erkennen lassen, sind nicht erlaubt.
  11. Müll wird möglichst vermieden. Anfallender Abfall wird korrekt getrennt entsorgt und nicht in die Gegend geworfen oder irgendwo liegengelassen. Gesonderte Pläne regeln das Aufräumen und Müllsammeln durch die Klassen.
  12. In den Toiletten ist auf besondere Reinlichkeit zu achten. Unnötiger Aufenthalt hat zu unterbleiben.
  13. Spucken ist nicht erlaubt.
  14. Das Werfen von Schneebällen, Eicheln o.ä. ist verboten.
  15. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

Im Unterricht

  1. Der Unterricht beginnt pünktlich. Die Schüler befinden sich an ihrem Platz und legen die Unterrichtsmaterialien bereit. Bei Unterricht in Fachräumen macht man sich frühzeitig mit den erforderlichen Materialien auf den Weg.
  2. Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht vor Ort, meldet ein Schüler dies zunächst in der Jahrgangsstation oder gegebenenfalls im Sekretariat.
  3. Jeder Schüler hat das Recht auf ungestörten Unterricht. Die Lehrkraft hat das Recht darauf, ihren Unterricht ungestört durchzuführen. Bei Störung des Unterrichts hat die Lehrkraft das Recht und die Pflicht, einen ungestörten Unterricht zu gewährleisten.
  4. Essen und Kaugummi kauen ist nicht erlaubt. Ausnahmen regelt die Lehrkraft.
  5. Das Trinken von Wasser oder Schorle ist erlaubt, solange es den Unterricht nicht stört. Die Flaschen bleiben grundsätzlich in den Taschen. Für Fachräume gelten gesonderte Regelungen. Koffeinhaltige Getränke und Energydrinks sind für Schüler verboten.
  6. Kapuzen, Käppis und Mützen werden grundsätzlich abgesetzt. Sollte es eine begründete Ausnahme geben, regelt das die Lehrkraft.
  7. Toilettengänge sollten nur ausnahmsweise während des Unterrichts stattfinden. Das Handy verbleibt in der Klasse (Handygarage). Der Toilettengang ist so kurz wie möglich zu halten.
  8. Jeder Schüler, jede Schülerin ist immer für die Ordnung und Sauberkeit rund um den eigenen Platz verantwortlich. Beim Verlassen des Klassen- oder Fachraums sorgt der Ordnungsdienst verantwortlich dafür, dass gefegt und der Raum ordentlich hinterlassen wird. Das betrifft auch Kurse, die eventuell nur stundenweise in einem Unterrichtsraum sind.
  9. Alle achten auf angemessene Energiesparmaßnahmen. Beim Verlassen der Räume werden das Licht ausgemacht und – je nach Jahreszeit – die Fenster geschlossen.

Mensaordnung:

  1. In der Mensa und am Kiosk wird nach der Reihenfolge der Ankunft in einer Reihe angestanden. Drängeln und Schubsen führt dazu, dass man sich wieder hinten in der Reihe anstellen muss.
  2. Die Tische müssen nach dem Essen in sauberem Zustand zurückgelassen werden.
  3. Das Geschirr wird in die vorgesehenen Ablagen gebracht und Speisereste werden in spezielle Behälter entsorgt.
  4. Auf und unter den Tischen wird der Müll beseitigt. Der Müll wird in die Müllbehälter gebracht.
  5. Verunreinigungen durch Speisen oder Getränke auf den Tischen müssen abgewischt werden.
  6. Sollten Speisen oder Getränke auf den Boden fallen, so muss das von der Person beseitigt werden, die das verursacht hat.
  7. Die Stühle werden an den Tisch zurückgestellt.
  8. Alle verhalten sich rücksichtsvoll. Rennen und Toben ist nicht erlaubt.
  9. Ein Verstoß gegen die Mensaregeln kann zu zeitweisem oder ständigem Ausschluss führen.
 

Die Anlagen: Aufsichtskonzept, Sportordnung und Lageplan sind Bestandteil der Schulordnung.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestandteile dieser Schulordnung unwirksam oder nichtig werden, so bestehen die anderen Teile hinfort, bis die zuständige Konferenz den unwirksamen oder nichtigen Teil ersetzt.
Diese für die IGS Am Everkamp verbindliche Schulordnung wurde nach der Anhörung im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz am 28.05.2024 beschlossen und tritt am 29.05.2024 in Kraft.